Virtuelle Aktienoptionen sind Vergütung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass virtuelle Aktienoptionen, die Mitarbeitende von ihrem Arbeitgeber erhalten, Teil der regulären Vergütung sind. Arbeitgeber dürfen deshalb nicht festlegen, dass diese Optionen sofort verfallen, wenn ein Arbeitnehmer selbst kündigt (Urteil vom 19. März 2025 – 10 AZR 67/24). Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt, […]