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Zeugnisnote

Immer wieder streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Bewertung der Arbeitsleitung und die Zeugnis Note.

Die Note eines Arbeitszeugnisses ist oftmals nur schwer zu erkennen. Es hat sich eine Art Geheimsprache etabliert, mit der sich eine Note im Text verstecken lässt. Üblicherweise sind in jedem Arbeitszeugnis Standardformulierungen und Schlüsselwörter enthalten, aus denen man eine mit einem Schulzeugnis vergleichbare Note für den entsprechenden Teilbereich herauslesen kann. Oftmals bezieht sich die Note dabei auf einen bestimmten Bereich des Arbeitsverhältnisses:

Arbeitsleistung:

Er erledigte seine Arbeiten

  • stets zu unserer vollsten Zufriedenheit  = sehr gut
  • stets zu unserer vollen Zufriedenheit   = gut
  • (stets) zu unserer (vollen) Zufriedenheit   = befriedigend
  • zu unserer Zufriedenheit   = ausreichend
  • insgesamt zu unserer Zufriedenheit   = mangelhaft
  • darum bemüht den Anforderungen gerecht zu werden   = ungenügend


Fachwissen:

Herr Mustermann,

  • verfügt über ein umfassendes und umfangreiches Fachwissen,welches er mit großem Erfolg in der Praxis anzuwenden wusste   = sehr gut
  • verfügt über gutes (weitreichendes)  Fachwissen, welches er mit Erfolg in der Praxis einsetzte   = gut
  • verfügt über ein solides Fachwissen   = befriedigend
  • verfügt über das notwendige Fachwissen   = ausreichend
    war bestrebt sein Fachwissen weiterzuentwickeln   = mangelhaft
  • verfügt über entwicklungsfähige (Grund)Kenntnisse   = ungenügend


Zuverlässigkeit:

Herr Mustermann war

  • jederzeit äußerst zuverlässig und sehr genau   = sehr gut
  • jederzeit zuverlässig und sehr genau   = gut
  • stets verlässlich   = befriedigend
  • verlässlich   = ausreichend
  • grundsätzlich zuverlässig   = mangelhaft
  • stets um Zuverlässigkeit bemüht   = ungenügend


Arbeitsverhalten:

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war

  • stets einwandfrei (vorbildlich)   = sehr gut
  • einwandfrei (vorbildlich)   = gut
  • immer gut   = befriedigend
  • stets befriedigend =  ausreichend
  • insgesamt befriedigend   = mangelhaft
  • um eine positive Atmosphäre bemüht   = ungenügend

Versteckte Hinweise:

Zudem finden sich regelmäßig in einem Zeugnis auch Formulierungen, die erst bei Kenntnis der Zeugnis-Geheimsprache ihren eigentlichen Inhalt erkennen lassen. Gängig sind beispielsweise folgende Formulierungen:

„Er verfügt über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen”
bedeutet: Überspielt mit Arroganz und Überheblichkeit mangelndes Fachwissen.

„Er ist ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter“
bedeutet: Er ist ein egozentrischer Arbeitnehmer, der auf eine detaillierte Einhaltung seiner Rechte pocht.

„Er führte die ihm übertragenden Arbeiten mit Fleiß und Interesse durch“
bedeutet: Er hat sich erfolgslos bemüht.

„Er war wegen seiner Pünktlichkeit ein gutes Vorbild„    oder   “Er erledigte seine Tätigkeiten im Rahmen seiner Möglichkeiten“
bedeutet: Seine Leistungen waren völlig ungenügend.

„Er hatte Gelegenheit an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen“
bedeutet: Hat diese aber nicht wahrgenommen.

„Er verstand es, alle Aufgaben mit Erfolg zu delegieren”
bedeutet: Hat sich vor der Arbeit gedrückt.

„Er hat sich um Verbesserungsvorschläge bemüht”
bedeutet: Ein Besserwisser, der seine Fachkenntnisse nicht in die Praxis umsetzen kann.

„Er hatte für die ihm unterstellten Mitarbeiter jederzeit Verständnis.“
bedeutet: Er zeigte ein schwaches Führungsverhalten und hatte kein Durchsetzungsvermögen.

„Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter“
bedeutet: Es gab Streit und Probleme mit den Vorgesetzten.

„Er engagierte sich für die Interessen seiner Kollegen“
bedeutet: Er ist Mitglied des Betriebsrats.

„Für die Belange der Belegschaft bewies er umfassendes Einfühlungsvermögen”
bedeutet: Suchte sexuelle Kontakte im Betrieb.

„Er hat mit seiner geselligen Art zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen“
bedeutet: Er hat ein Alkoholproblem.

Lesen Sie auch:

  • Anspruch auf Zeugnis und Zwischenzeugnis
  • Newsbeiträge zum Thema Zeugnis
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Zeugnis, Zwischenzeugnis
  • Zeugnisnote

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